(Foto: HZA Krefeld)
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Krefeld/Mönchengladbach/Grevenbroich/Bergheim/ Meerbusch/Korschenbroich/Jüchen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld hat am Dienstag gemeinsam mit Kräften der Steuerfahndung 16 Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vollstreckt und im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) mit dem Namen “Prinz” umfangreiche Einsatzmaßnahmen in den Städten Mönchengladbach, Grevenbroich, Bergheim, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen durchgeführt.

Die Ermittlungen richten sich mittlerweile gegen drei Tatverdächtige, die nach derzeitigen Erkenntnissen als verantwortlich Handelnde einer Firma für Industriedienstleistungen seit mindestens Mitte 2020 Sozialversicherungsbeiträge veruntreut haben sollen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen, eine 48-jährige polnische Staatsangehörige und eine 49-jährige deutsche Staatsangehörige. Um die Verfügbarkeit von Bargeld zur Zahlung von Schwarzlöhnen sicherzustellen und um die steuerlich erklärten Umsatzerlöse zu mindern, seien Abdeckrechnungen von Servicefirmen in die Buchführung der Firma eingebracht worden. Darüber hinaus stehen die mutmaßlichen Beschuldigten in Verdacht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, deren Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht erlaubt waren, sowie diese durch widrige Arbeitsbedingungen für Ihre Gewinne auszunutzen.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen sei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt worden, sowie kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, Absicherung im Krankheitsfall oder eine Vergütungen für ungünstige Arbeitszeiten gewährt worden. Ebenso waren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu überteuerten Mieten in von einem der Tatverdächtigen angemieteten Wohnungen untergebracht, wo teilweise bis zu zehn Personen in einer Wohnung leben mussten.

Mit Unterstützung der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach wurden zeitgleich strafprozessuale Maßnahmen gegen die unerlaubt aufhältigen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgeführt. Infolgedessen wurden 59 Strafverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet. Dabei handelte es sich in 51 Fällen um Menschen aus der Ukraine, in fünf Fällen aus Belarus und in drei Fällen aus der Republik Moldau, die nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels waren; 36 Frauen und 23 Männer. Insgesamt wurden 74 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst und überprüft. 15 der angetroffenen Personen waren im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.

In einem Fall wurde ein 17-jähriger ukrainischer Staatsbürger angetroffen. Da die Beschäftigung minderjähriger Ausländern, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitel sind, welcher zur Arbeitsaufnahme berechtigt, verboten ist und er sich illegal im Bundesgebiet aufhielt, wurde der Jugendliche von den Zöllnerinnen und Zöllnern in die Obhut des Jugendamtes übergeben.

Aufgrund einer erhöhten Gefährdungslage war die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), eine Spezialeinheit des Zollkriminalamtes, an der Einsatzmaßnahme beteiligt. Insgesamt waren bei der Einsatzmaßnahme über 210 Einsatzkräfte des Zolls, der Steuerfahndung, der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach, sowie der Polizei Mönchengladbach gemeinsam im Einsatz. Die Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der “BAO Prinz” beim Dienstsitz in Mönchengladbach dauern an. Auch am Folgetag wurden weitere mögliche Arbeitsstätten hinsichtlich illegaler Beschäftigung überprüft und Beschuldigtenvernehmungen durchgeführt. (ots)

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