(Foto: Stadt Kleve)
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Kleve. Im städtischen Neubaugebiet Neerfeldstraße/Goldacker in Kleve-Kellen werden gegen Anfang des Jahres 2024 zwei Grundstücke für die Errichtung von Doppelhäusern herausgegeben. Die Vermarktung der Flächen ist für den Zeitraum Ende Januar 2024 bis Anfang Februar 2024 vorgesehen. Wie üblich werden die Baugrundstücke nach einer öffentlichen Bewerbungsphase unter allen Teilnehmenden im Losverfahren vergeben. Einen genauen Bewerbungszeitraum sowie detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess wird die Stadt Kleve Anfang Januar 2024 auf www.kleve.de/grundstuecke veröffentlichen. Ein Lageplan der angebotenen Grundstücke steht auf der Internetseite bereits zur Verfügung. Bei beiden Grundstücken handelt es sich um sogenannte Marktpreisgrundstücke.

Die aktuellen Baupreisentwicklungen haben merklich dazu beigetragen, dass auch in Kleve der Wunsch nach günstigeren Varianten des Hausbaus stärker in den Vordergrund getreten ist. Die Stadt Kleve hat sich daher dazu entschieden, zunächst zwei Grundstücke des Baugebietes für die Errichtung von Doppelhäusern herauszugeben.

Konkret handelt es sich um die Grundstücke, die im Lageplan des Baugebietes die Nummern 10 und 11 tragen. Das Grundstück 10 wird für die Doppelhausbebauung in die Grundstücke 10a (ca. 232 m²) und 10b (ca. 249 m²) aufgeteilt, das Grundstück 11 in die Grundstücke 11a (ca. 248 m²) und 11b (ca. 244 m²). Die künftigen Nachbarn müssen sich somit etwa auf eine einheitliche Form-, Farb- und Materialauswahl einigen.

Erstmals wird die Stadt Kleve in dem beabsichtigten Bewerbungsverfahren zwei unterschiedliche Arten der Vermarktung anbieten. Für eine Bewerbung auf die Grundstücke 11a und 11b müssen sich bereits im Vorfeld zwei Bewerber zusammenfinden, die gemeinsam ein Doppelhaus errichten möchten. Es wird somit ausschließlich möglich sein, dass sich zwei Bewerber gemeinsam auf beide Grundstücke bewerben. Einzelne Grundstücke werden nicht vermarktet.

Im Gegensatz dazu werden die Grundstücke 10a und 10b für Einzelbewerber angeboten. Zwar kann sich ein Einzelbewerber sowohl für Grundstück 10a als auch für Grundstück 10b bewerben, im Losverfahren kann er jedoch maximal eines der Grundstücke erhalten. Eine gemeinsame Bewerbung als vorher feststehende Bewerbergruppe ist bei diesen Grundstücken nicht möglich. Erst nach dem Abschluss des Losverfahrens werden durch die Stadt Kleve zwei Bewerber als gemeinsame Bauherren miteinander bekannt gemacht.

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