v.l. Carsten Nicklaus und Thomas Jarzombek MdB (Foto: privat)
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Düsseldorf. Ende März endet die Frist für Unternehmen, die in der Coronazeit Hilfen des Staates erhalten haben, zur Endabrechnung. Bundesweit 70.000 Unternehmen sind davon betroffen, in Düsseldorf und der Region ist eine hohe viertstellige Zahl von Firmen bedroht. Konkret müssen sämtliche Hilfen vollständig zurückgezahlt werden, falls bis zum 31.3. keine Endabrechnung eingereicht wurde. Schnelles Handeln ist nun notwendig: „Im Großraum Düsseldorf ist eine hohe vierstellige Anzahl an Schlussabrechnungen bis heute ausstehend. Bei Fristablauf drohen vollständige Rückzahlungen, die die Existenz dieser Unternehmen wieder gefährden.“ Ohne eine Fristverlängerung drohe großer wirtschaftlicher Schaden für unseren Standort und die Gefahr vieler Verluste von Arbeitsplätzen.

Die Corona-Pandemie hat unsere Wirtschaft in den vergangenen Jahren vor beispielslose Herausforderungen gestellt. Um betroffenen Unternehmen durch diese schwierige Zeit zu helfen, hat die unionsgeführte Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode verschiedene Corona-Zuschussprogramme eingeführt. Diese sind nach über zwei Jahren zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Insgesamt wurden fast fünf Mio. Anträge auf Zuschüsse gestellt, die Auszahlung der Wirtschaftshilfen belief sich auf 130 Mrd. Euro. Nun sind die Schlussabrechnungen der Unternehmen zu erbringen. Trotz Verlängerungen der Abgabefrist sowie Erinnerungen fehlten Anfang Februar 2024 nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums noch rund 70.000 Schlussabrechnungen.

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek hält ein lösungsorientiertes Vorgehen für zweckmäßig: „In der Coronazeit musste bei den Gesetzen in Bezug auf die Zuschussprogramme wegen der extremen Kurzfristigkeit schnell agiert werden. Mit dem Wissen von heute sind pragmatische Lösungen gefragt und Anpassungen erforderlich.“

Das gilt auch für die erhebliche Bürokratie bei den Prüfungen. „Aktuell fordern die Präsidenten aller 21 Steuerberaterkammern die Bundesregierung auf, den Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen zu vereinfachen“, fasst der Düsseldorfer Abgeordnete den aktuellen Stand zusammen.

Carsten Nicklaus, Vorsitzender des Steuerberaterverbands Düsseldorf e.V. verweist auf den angefallenen Rückstau und das kaum zu bewältigende massive Arbeitsaufkommen. „Wir sprechen hier von einer enormen Belastung eines ganzen Berufsstandes. Ohne richtige Guidance bei der Prüfung und dem Fachkräftemangel sind wir Steuerberater möglichen Klagen auf Schadenersatz bei Fristablauf ausgeliefert. Und dies nachdem der Berufsstand in der Corona-Krise als Prüfinstanz bei den Hilfsanträgen eingesprungen ist. Zielführend und entlastend wäre daher eine grundsätzliche Fristverlängerung bis zum 31.12.2024 sowie in begründeten Einzelfällen angemessene Nachfristen (zum Beispiel in Krankheitsfällen) zu gewähren.“

Thomas Jarzombek plädiert auf Planungssicherheit für unterstützende Prüfstellen: „Das bisherige Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Abgabefrist jeweils um zwei bis drei Monate zu verschieben, hat sich nicht bewährt. Deshalb ist es erforderlich, Unternehmern, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen eine planbare Perspektive zu eröffnen und die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.“

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