Xanten/Europa. Erst der Verweis des Selfie-Sticks aus Museen in der ganzen Welt – jetzt kommt’s noch dicker. Der EU-Rechtsausschuss plant: wer sich vor einer bedeutsamen Sehenswürdigkeit fotografiert, um sein Selfie anschließend stolz in den sozialen Medien zu präsentierten, muss künftig mit Strafen rechnen. Doch warum soll – allein der Selfies wegen – ein Verbot ausgesprochen werden, wenn Urlauber aller Länder Tag für Tag massenhaft Fotos von sich vor dem Eifelturm, dem Kölner Dom und sonstigen Sehenswürdigkeiten schießen?
Hier der Standpunkt der größten deutschen Selfie-Point Community zum Verbot der Panorama-Freiheit der Selfieisten von Marc Torke und Steve R. Tiek:
Ein Schuss, der nach hinten losging und losgeht!
Die Geschichte beginnt mit einem Versuch der Piratenpartei, die Rechte der Selfieisten EU-weit auszubessern. Während es in Deutschland – zumindest bislang – überhaupt kein Problem darstellte, sich vor öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken selbst zu fotografieren und diese Selfies in den sozialen Medien einzustellen, ist diese sogenannte Panoramafreiheit im restlichen Europa eher eingeschränkt. Dies wollte die Piratenpartei ändern, doch auf unerklärliche Weise muss ihr Anstoß im EU-Rechtsausschuss vollkommen falsch angekommen sein. Diese legte nämlich nun einen Entwurf vor, der auch die deutsche Panoramafreiheit abschafft oder aber zumindest deutlich einschränkt.
Das Problem: Die sozialen Medien finanzieren sich über Werbeeinblendungen – diese befinden sich direkt neben dem Selfie, das den lieben Freunden zeigen soll: „Schaut, hier bin ich gewesen! Hier ist es toll!“. Somit könnte eine kommerzielle Verwendung unterstellt werden, selbst, wenn der Selfieist rein gar nichts an der Werbung verdient.
Denn: mit seiner Zustimmung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt jeder Nutzer die gewerbliche Nutzung der von ihm eingestellten Bilder!
Was darf ich, was nicht?
Auch wenn in der Tat mit tiefen Einschnitten in die Rechte der Selfie-Fans zu rechnen ist, so lässt sich nicht pauschal sagen: Selfies vor dem Brandenburger Tor und dem Kölner Dom sind verboten! Tatsächlich bezieht sich die geplante Regelung vielmehr auf moderne Kunstwerke und Gebäude – also Sehenswürdigkeiten, deren Urheber vor weniger als 7 Jahrzehnten verstorben ist.
Und hier zeigt sich auch schon das neue Problem: Selfieisten müssten künftig vor jedem Selfie forschen, wie alt das Kunstwerk bzw. Gebäude ist, wer es erschaffen hat und ob sie eine Lizenz anfordern müssen, um ihr Selfie letztendlich auch bei Facebook und Co. präsentieren zu dürfen.
Und wer hat darauf schon Lust?
Selfie-Points – sinnvoller denn je!
Sollte dieser Entwurf tatsächlich in die Realität umgesetzt werden, so kommt den Selfie-Points letztendlich eine noch tiefere Bedeutung zu – sowohl für die Selfieisten als auch die Städte und Gemeinden, die jeden Fotografen und Hobby-Fotografen mit offenen Armen und großem Stolz auf die lokalen Sehenswürdigkeiten empfangen:
Ein Selfie-Point macht umständliche Recherchen überflüssig, denn die Erlaubnis, die entsprechende Sehenswürdigkeit auf ein Selfie zu bannen und in den sozialen Medien zu teilen, wurde mit der Markierung bereits erteilt.
Bleibt zu hoffen, dass der unsinnige Entwurf letztendlich doch noch gekippt wird – oder sich zumindest noch viele weitere Städte mit den Selfie-Points schmücken. Selfies sollen schließlich jedem Spaß machen …