(Foto: Hauptzollamt Krefeld)
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Krefeld. Postpaket mit Wachstumshormonen bei der Zollabfertigung aus dem Verkehr gezogen – Zulässige Wirkstoffmenge 8-fach überschritten

Mitte August 2019 gelangte ein Postpaket aus der Türkei zur Zollabfertigung zum Zollamt Krefeld-Uerdingen. Nachdem der Empfänger, ein 51-jähriger Mann aus der Umgebung von Krefeld, zur Abfertigung erschien und sein Paket entgegennehmen wollte, stellten sich Unregelmäßigkeiten bei der Inhaltserklärung der Sendung heraus. Dies veranlasste die Zöllnerinnen und Zöllner genauer hinzuschauen.

30 Ampullen mit insgesamt 7500 mg Testosteron kamen nach Öffnung zum Vorschein. Der Empfänger gab an, dass es sich um ein Medikament aus Deutschland handele und legte zum Nachweis ein türkisches Rezept aus Antalya vor, welches dem Paket beilag.

Nach eingehender Prüfung der Sendung und Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde herrschte schnell Klarheit darüber, dass die Einfuhr des Muskelaufbaupräparates mit dem anabolen Wirkstoff nach dem Gesetz gegen Doping im Sport und der Dopingmittel-Mengen-Verordnung in der vorliegenden Menge eine Straftat darstellt.

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamtes Krefeld-Uerdingen zogen die Dopingmittel sofort ein. Der Empfänger der Ware muss nun mit einem Strafverfahren rechnen.

Fast zwei Jahre wäre eine Person mit den illegal eingeführten Dopingmitteln ausgekommen, um die Muskeln zur Leistungssteigerung beim Sport sprießen zu lassen. Dabei nehmen die Menschen dann auch leider immer wieder lebensgefährliche Komplikationen, wie Leberkrebs, Arteriosklerose, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen oder Herzinfarkt in Kauf. “Gut, dass meine Kolleginnen und Kollegen beim Zollamt Krefeld-Uerdingen so aufmerksam waren”, so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, Rainer Wanzke. (ots)

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