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Düsseldorf. Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Sarah O. und zwei mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)”

In dem Strafverfahren gegen die 21-jährige deutsch-algerische Staatsangehörige Sarah O., den 51-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ahmet S. und die 48-jährige deutsche Staatsangehörige Perihan S. hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-7 StS 3/19). Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Lars Bachler am 16. Oktober 2019 um 9.30 Uhr im Saal 1 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Düsseldorf beginnen. Zur Fortsetzung sind bislang 18 weitere Termine vorgesehen.

Bislang sind insgesamt 33 Zeugen geladen. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich.

Anklagevorwürfe

Der Angeklagten Sarah O. wirft die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “IS”, Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Menschenhandel und Freiheitsberaubung vor. Nach Auffassung des Gerichts kommt zudem auch eine Strafbarkeit wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Betracht. Die Taten soll sie teils als Jugendliche, teils als Heranwachsende begangen haben.

Im Oktober 2013 soll sie im Alter von 15 Jahren über die Türkei nach Syrien gereist sein und sich dem “IS” angeschlossen haben. Anfang 2014 soll sie einen aus Deutschland stammenden “IS”-Kämpfer, Ismail S., nach islamischem Recht geheiratet und mit ihm unter anderem Wach- und Polizeidienste übernommen haben. Mit ihrem “Ehemann” soll sie Wohnungen bezogen haben, deren Eigentümer getötet oder vertrieben worden waren, um auf diese Weise den Gebietsanspruch des “IS” zu festigen. In ihrem Haushalt soll sie von September 2015 bis Oktober 2017 ein jesidisches Mädchen sowie zwei jesidische Frauen als Sklavinnen gehalten haben.

Die Mitangeklagten Ahmet und Perihan S. sind die Eltern des Ismail S., den die Angeklagte Sarah O. nach islamischem Recht geheiratet haben soll. Ihnen wirft die Bundesanwaltschaft Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung “IS”, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor. Ihre Söhne Ismail und Emre Yunus S. sollen den “IS” mit Waffenzubehör versorgt haben. Die beiden Angeklagten sollen ihnen dafür Geld gegeben und für sie Waffenzubehör, darunter Magazine und Visiereinrichtungen für Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow, entgegengenommen, bezahlt und teils erfolgreich nach Syrien gebracht haben.

Strafrahmen

Der Angeklagten Sarah O. droht im Fall einer Verurteilung eine Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren, wenn Jugendstrafrecht angewendet wird. Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht droht ihr bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Ob Jugendstrafrecht- oder Erwachsenenstrafrecht gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Einzelheiten regelt das Jugendgerichtsgesetz in § 105 und in § 32.

Den weiteren Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

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