Reinhard Possberg vom Kommunalbetrieb Krefeld bringt ein Schild an, das vor der Waldbrandgefahr warnt (Archivbild aus 2018) (Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation)
Anzeigen

Krefeld. Am Hülser Berg, im Hülser Bruch, im Stadt- und Forstwald – Gefahrenhinweise gelten auch für Friedhöfe

Die Monate März und April 2020 gestalten sich – wie auch in den beiden vergangenen Jahren, zu warm und zu trocken. Aufgrund der aktuellen Temperaturen, dem starken Wind und den ausbleibenden Niederschlägen herrscht derzeit in vielen Wäldern am Niederrhein eine hohe Waldbrandgefahr. Im Krefelder Stadtgebiet sind aktuell die Bereiche Hülser Berg, Hülser Bruch, der Stadtwald sowie der Forstwald besonders gefährdet. Der vom Deutschen Wetterdienst erstellte Waldbrandgefahrenindex (WBI), unterteilt in die Stufen 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr), hat mittlerweile am Niederrhein die Gefahrenstufe 3 erreicht. Da in den nächsten beiden Wochen nicht mit nennenswerten Niederschlägen und fallenden Temperaturen zu rechnen ist, wird auch keine Entspannung der Gefahrenlage eintreten.

Daher sollten sich alle Waldbesucher unbedingt an Regeln halten, um Flora und Fauna zu schützen und sich selbst nicht zu gefährden: Das Einhalten des gesetzlichen Rauchverbots (1. März bis 31. Oktober) ist ebenso wichtig wie das Verbot, nicht im Wald zu zündeln. Es sollte ein Mindestabstand von 100 Metern zum Waldgebiet beachtet werden. Wer mit dem Auto anreist, sollte Waldzufahrten für die Feuerwehr freihalten und nicht im hohen Gras parken, da die Abwärme des Fahrzeugs ausreicht, um dieses in Brand zu setzen. Besucher der Wälder sollten aufmerksam sein, und kleine Entstehungsbrände direkt löschen, wenn das gefahrlos möglich ist, oder die Feuerwehr unter 112 anrufen und den Wald auf kürzestem Weg verlassen. Zigaretten dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.

Diese Hinweise gelten auch für die Besucher des Hauptfriedhofs und der Vorortfriedhöfe. Der Kommunalbetrieb (KBK) appelliert zudem an alle Friedhofsbesucher, Kerzen und Öllichter nur in geschlossenen Friedhofsleuchten zu verwenden und keinesfalls ungesichert auf den Grabstätten oder an den Gedenksteinen abzustellen.

Beitrag drucken
Anzeige