12.700 Briefwahlunterlagen sind bereits vorsortiert und den jeweiligen Stimmbezirken zugeteilt worden. Ausgezählt werden sie aber erst, genau wie die Stimmzettel in den Wahllokalen, am Sonntag ab 18 Uhr. Bis dahin haben Andrea Sarabi und Holger Reith vom Meerbuscher Wahlamt, sowie deren Team im Hintergrund, alle Hände voll zu tun (Foto: Stadt Meerbusch)
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Meerbusch. Was muss ich zur Wahl beachten? – Stadtverwaltung gibt nützliche Tipps

Wenn am kommenden Sonntag, 13. September, mehr als 45.000 Meerbuscherinnen und Meerbuscher zur Kommunalwahl aufgerufen sind, sorgen 240 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf. Aktuell werden die Ausstattungen der einzelnen Wahllokale, wie Wahlurnen, Sichtschutz für die Wahlkabinen, Hygieneartikel, Wählerverzeichnisse und die jeweiligen Stimmzettel zusammengestellt. Zudem erfolgt eine Schulung der Wahlvorstände.

In diesem Jahr haben, bedingt auch durch die Corona-Pandemie, viele wahlberechtigte ihre Kreuzchen bereits gemacht- per Briefwahl. „Die rund 12.700 Briefwahlunterlagen haben wir für den Wahlsonntag nach Stimmbezirken vorsortiert. Ausgezählt werden diese, genau wie die Stimmzettel, die in den einzelnen Wahllokalen ausgefüllt werden, aber erst am Wahltag ab 18 Uhr“, so Holger Reith, Leiter des Meerbuscher Wahlamtes.

In den Wahllokalen gelten in diesem Jahr besondere Hygiene- und Abstandsregelungen. So ist die Personenzahl in den Wahllokalen begrenzt, weshalb es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend, auch die Wahlhelfer tragen diesen, beziehungsweise Visiere. Zudem sollte der eigene Kugelschreiber für das Ausfüllen der Stimmzettel mitgebracht werden.

Was sonst zu beachten ist, hat die Stadtverwaltung zusammengefasst:

Wann wird gewählt?
Gewählt wird am Sonntag, 13. September 2020 in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird zusätzlich am Sonntag, 27. September 2020, ebenfalls in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr gewählt.

Was wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen 2020 werden in Meerbusch neben dem Stadtrat und dem Bürgermeister auch der Landrat des Rhein-Kreis Neuss sowie der Kreistag gewählt.

Menschen mit ausländischen Wurzeln können darüber hinaus den Integrationsrat wählen.

Da Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage nicht erneut antritt, wird es in Meerbusch in jedem Fall einen neuen Bürgermeister geben. Insgesamt sechs Kandidaten stellen sich für das Amt zur Wahl.

Falls keiner der Bürgermeister- und/oder Landratskandidaten die absolute Mehrheit erreicht, käme es zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen am 27. September zur Stichwahl.

Wer ist wahlberechtigt?
Für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind alle Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Meerbusch haben und die deutsche Staatsbürgerschaft beziehungsweise die eines EU-Landes haben.

Auch für die Integrationsratswahl muss man mindestens 16 Jahre alt sein, seit 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Meerbusch haben und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Teilnehmen dürfen an der Wahl Ausländer nach dem Ausländergesetz; EU-Bürgerinnen und –Bürger; Deutsche, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen oder die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben; Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben, sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Wo wird gewählt?
Insgesamt gibt es in Meerbusch 24 Wahlbezirke mit 27 Stimmbezirken, dementsprechend 27 Wahllokale. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen müssen. In einem anderen Wahllokal ist eine Stimmabgabe nur möglich, wenn Ihr Wahlbezirk in zwei Stimmbezirke eingeteilt ist und Sie einen Wahlschein haben.
Bitte beachten Sie, dass unter anderem wegen der Corona-Pandemie insgesamt sieben Wahllokale umgezogen sind, da die alten Räumlichkeiten zu beengt waren. Schauen Sie daher auf Ihre Wahlbenachrichtigung, ob sich im Vergleich zu Wahlen in der Vergangenheit Ihr Wahllokal geändert hat. Auf www.meerbusch.de finden Sie auch den Wahllokalfinder.

Was muss ich in Zeiten von Corona beachten?
Beim Besuch des Wahllokals ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Zudem gelten auch hier die Schutzabstände von 1,5 Metern. Da gegebenenfalls der Zugang zum Wahllokal geregelt werden muss, damit sich nicht zu viele Wählerinnen und Wähler gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Ratsam ist, sich seinen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel mitzubringen. Im Außenbereich vor den Wahllokalen wird darum gebeten, die Abstandsregeln einzuhalten sowie den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Übrigen werden auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Visiere oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber noch nicht zurückgeschickt. Was kann ich tun?
Bis spätestens Donnerstag, 10. September, sollten Briefwahlunterlagen zum Versand aufgegeben werden, damit diese noch rechtzeitig dem Wahlamt zugestellt werden können. Danach ist lediglich bis Sonntag, 13. September, 15 Uhr, der Einwurf in folgende städtische Briefkästen möglich:

–        Büderich
Dr.-Franz-Schütz-Platz (Bürgerbüro)
Dorfstraße 20 (Rathaus)
–        Osterath
Neusser Feldweg 4 (Erwin-Heerich-Haus)
Bommershöfer Weg 2-8 (Verwaltungsstelle Dez. II)
–        Lank
Wittenberger Straße 21 (Bürgerhaus)

Am Wahlsonntag selbst ist zudem bis 16 Uhr die Abgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlzentrum im Mataré-Gymnasium, Niederdonker Straße 36 möglich.

Kann ich noch Briefwahlunterlagen beantragen?
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online oder per E-Mail nicht mehr möglich. Sie können jedoch bis Freitag, 18 Uhr, vor Ort im Wahlamt an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum Briefwahlunterlagen beantragen und im Idealfall direkt ausfüllen.

Was benötige ich für die Stimmabgabe im Wahllokal?
Grundsätzlich benötigen Sie für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung hilft den ehrenamtlichen Helfern des Wahlvorstands, sie schneller in den jeweiligen Listen zu finden. Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie für eine eventuelle Stichwahl am 27. September zurück.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Was muss ich beachten?
Für die Stimmabgabe ist der Personalausweis oder der Reisepass ausreichend. Sollten Sie unsicher sein, wo sich Ihr Wahllokal befindet, können Sie dieses auf der städtischen Internetseite unter www.meerbusch.de suchen. Auf der Sonderseite zur Kommunalwahl 2020 befindet sich der „Wahllokalfinder“.

Ich habe meine beantragten Briefwahlunterlagen beziehungsweise meine Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten. Was kann ich tun?
Setzen Sie sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Meerbusch unter der Rufnummer 02150 – 916 300 in Verbindung.

Muss ich für eine mögliche Stichwahl die Briefwahlunterlagen gesondert beantragen?
Sofern Sie bei Ihrer Beantragung der Briefwahlunterlagen bereits vorgemerkt haben, dass Sie die Unterlagen für die Stichwahl am 27. September erhalten wollten, müssen Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht noch einmal beantragen. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, werden durch das Wahlamt der Stadt Meerbusch die Briefwahlunterlagen zeitnah nach dem 13. September versendet. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden Postlaufzeiten bei Ihrer Stimmabgabe per Briefwahl. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass in dem Fall mehr als 12.000 Briefwahlunterlagen zum Versand kommen würden.

Wo erfahre ich das Wahlergebnis?
Auf www.meerbusch.de ist am Wahlsonntag ab 18 Uhr die Internetseite mit der Ergebnispräsentation verlinkt. Dort erfahren Sie in Echtzeit den aktuellen Auszählungsstand, Zwischen- und Endergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken, sowie das Gesamtergebnis für die Wahlen zum Stadtrat, der Bürgermeisterwahl, der Landratswahl und der Wahlen zum Kreistag.

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