(Foto: Zoll, Archivbild)
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Duisburg. Bereits vor zwei Wochen haben Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Duisburg einen aus den Niederlanden kommenden 36-jährigen Mann kontrolliert. Die durch die Beamten gestellte Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere Betäubungsmitteln, Waffen oder Bargeld in Höhe von 10.000,- Euro oder mehr wurden durch den 36-Jährigen verneint. Im Kofferraum fanden die Zöllner mehrere Plastiktüten einer bekannten niederländischen Supermarktkette. Diese waren gefüllt mit Banknotenbündeln – insgesamt über 340.000,- Euro. Von dem Bargeld im Fahrzeug wollte der Reisende nichts wissen. Er habe sein Auto unbeaufsichtigt in Holland abgestellt. Die Zöllner stellten das gesamte Bargeld wegen des Verdachts der Geldwäsche sicher. Nun wird dessen Herkunft und Verwendungszweck geklärt. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren wegen der fehlenden Anzeige des Bargeldes eingeleitet.

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU. Mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel in Höhe von 10.000,- Euro oder mehr müssen auf Befragen angezeigt und die Herkunft dargelegt werden. Eine Nichtanzeige hat eine Ordnungswidrigkeit zur Folge, welche mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Mit der Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass größere illegale Geldströme verhindert und dadurch Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität bekämpft werden.

Zusatzinformation: Ausbildung oder duales Studium beim Zoll. Die Zollverwaltung bietet eine interessante und sichere Zukunft mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Für den Ausbildungsbeginn am 01. August 2021 endet die Bewerbungsfrist dieses Jahr am 30. September. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und Karriere. (ots)

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