Michael Hülsmann, Radverkehrsbeauftragter in Krefeld, auf der Bruckerschen Straße, die nun Fahrradstraße ist (Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, A. Bischof)
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Krefeld. Der Ausbau der Fahrradstraßen in Krefeld schreitet voran. Neu als Strecken eingerichtet sind inzwischen Abschnitte der Nikolaus-Groß-Straße in Uerdingen, der Tiergartenstraße in Bockum, der Germaniastraße in Bockum, der Roonstraße im Bismarckviertel, der Inrather Straße am Inrath und der Bruckersche Straße in Hüls. Vor der Umsetzung befinden sich die Arbeiten unter anderem auf Abschnitten der Alte Gladbacher Straße und der Scharfstraße.

“Die Akzeptanz ist hoch”

An den neuen Fahrradstraßen sind inzwischen deutlich sichtbare Piktogramme aufgebracht. Mit der darauffolgenden Beschilderung durch den Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) haben die Fahrradstraßen auch rechtlich Gültigkeit erlangt. Michael Hülsmann, Krefelds Fahrradbeauftragter, hat die Planung von Beginn an begleitet. „Es gibt sehr viele positive Rückmeldungen von den Bürgerinnen und Bürgern. Die Akzeptanz ist hoch,” sagt er. Um die Öffentlichkeit umfassend über die Funktion und Regeln der Fahrradstraßen zu informieren, soll jetzt auch ergänzend Informationsmaterial in Form von Flyern erstellt werden, das im November bei den Anliegern der Fahrradstraßen verteilt wird.

Von der Krefelder Bevölkerung würden derzeit 20 Prozent der täglichen Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt, erläutert Michael Hülsmann. Das städtische Programm „Krefelder Fahrradoffensive” strebe einen Radverkehrsanteil von 30 Prozent bis 2030 an. Die Fahrradstraßen sind dabei wichtiger Baustein – das Ausbauprogramm solle nach Wunsch von Politik und Verwaltung entsprechend fortgeführt werden, betont Hülsmann. Die ersten Fahrradstraßen waren in Krefeld bereits Ende der 1980er-Jahre eingerichtet worden; dazu gehören etwa die Dionysiusstraße, die Mariannenstraße, die Petersstraße oder die Steinstraße. Das Prinzip Fahrradstraße ist also in der Seidenstadt bewährt.

Die Verwaltung setzt mit den Fahrradstraßen Vorschläge um, die in mehreren Konzepten festgehalten sind. So hat der Rat im Klimaschutzkonzept eine höhere Ausweisung von Fahrradstraßen gefordert. Im Programm „Krefelder Fahrradoffensive”, von Mai 2019 bis September 2019 vorgelegt in den politischen Ausschüssen, Bezirksvertretungen und final im Rat, wird ebenfalls die Einrichtung von Fahrradstraßen als Ziel genannt. „In der Innenstadt und im Nebenstraßennetz sollten Radfahrer Vorrang bekommen. Fahrradstraßen und deutliche Markierungen machen diesen Vorrang sichtbar”, heißt es in der Vorlage für die Politik. Ferner waren die Fahrradstraßen immer wieder eines der Kernthemen im mit breiter Bürgerbeteiligung laufenden Mobilitätskonzept.

“Geschäft der laufenden Verwaltung”

Im Juni 2020 hat die Verwaltung erstmals öffentlich bekannt gemacht, welche 16 Straßenabschnitte in Krefeld zu Fahrradstraßen ausgebaut werden. Teilweise handelt es sich hier um einzelne Fahrradstraßen, die zusammenhängend eine längere Achse bilden – wie etwa bei der Inrather Straße und Bruckersche Straße. Weil allerdings Fahrradstraßen nur Strecken sind, die nicht durch eine Kreuzung unterbrochen werden, sind es insgesamt 16 Fahrradstraßen-Abschnitte. Vorher gab es jeweils eine Sonder-Verkehrsschau mit den Fachbereichen Stadt- und Verkehrsplanung, Ordnung, dem KBK und der Polizei. An der Straßenwidmung oder an den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten würden keine Änderungen vorgenommen, betont Michael Hülsmann. Deshalb seien nicht für alle Fahrradstraßen-Abschnitte einzelne politische Beschlüsse in den Bezirksvertretungen notwendig gewesen. „Das ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung.”

“Fahrradstraßen sind Teil der Lösung”

Die Krefelder Stadtteile würden von der Einrichtung von Fahrradstraßen stark profitieren, sagt Hülsmann. Verkehre würden besser gebündelt, die Belastung durch Kraftfahrzeuge sinke. Er verweist auch darauf, dass es zuletzt aus dem Inrath von Seiten des Bürgervereins immer wieder Kritik an der Verkehrsbelastung im Stadtteil durch motorisierte Fahrzeuge gegeben habe. „Die Fahrradstraßen sind Teil der Lösung”, sagt Krefelds Fahrradbeauftragter. Sie sollen den Anreiz erhöhen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen, um beispielsweise die Innenstadt zu erreichen. Auch die Verkehrssicherheit werde durch Fahrradstraßen erhöht.

Die Fahrradstraßen sollen den Radverkehr bündeln, beispielsweise durch bestehende Beschilderung als Radverkehrsrouten. Entsprechend wurde bei der Auswahl der Fokus auf solche Straßen gelegt, die schon jetzt von Radfahrern stark genutzt werden oder durch die Ausweisung als Fahrradstraße nach Prognose der Verwaltung mehr Radverkehr aufnehmen werden. Das sind insbesondere Straßen in Tempo-30-Zonen und an weiterführenden Schulen. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung auch die vorhandene Breite der Straßen sowie die Gestaltung der Radverkehrsführung am Beginn und am Ende der Fahrradstraße. Wenn es in den einmündenden Straßen am Beginn oder am Ende der Fahrradstraße bereits Radverkehrsanlagen gibt, die stark genutzt werden, ist dies laut Hülsmann ein Indiz dafür, dass es einen Bedarf für eine Fahrradstraße gibt. Gleiches gilt, wenn eine Fahrradstraße beispielsweise zwei Parks verbindet oder wenn es im Anschluss bereits eine stark genutzte Fahrradstraße gibt.

Fahrradverkehr hat Vorrang vor dem motorisierten Verkehr

Auf Fahrradstraßen hat der Fahrradverkehr Vorrang vor dem motorisierten Verkehr. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, möglichst aber rechts. Das Tempo bestimmen die Fahrradfahrer, nicht die Autofahrer. Der motorisierte Verkehr muss auf den Fahrradverkehr besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls seine Geschwindigkeit verringern. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Fahrzeuge dürfen Radfahrende mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholen. Der motorisierte Verkehr muss auf einer Fahrradstraße durch ein Zusatzschild zugelassen werden. Dies ist jedoch auf allen vorgesehen und bereits eingerichteten Fahrradstraßen der Fall, mit Ausnahme eines Teilstückes der Tiergartenstraße. Auch die Regeln für das Parken seien nicht verändert worden, betont Michael Hülsmann. In Fahrradstraßen darf – wie in anderen Straßen auch – nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung geparkt werden. In bestimmten Bereichen dürfen Autos auf der Straße, auf dem Gehweg oder jeweils halb auf der Straße und auf dem Gehweg parken. Grundsätzlich gilt, dass immer eine Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern verbleiben muss. Orientierung bieten Schilder und weiße Markierungen auf der Straße.

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