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Neukirchen-Vluyn. Die FDP-Ratsfraktion Neukirchen-Vluyn hat für den kommenden Haupt- und Finanzausschuss am 16.12.2020 zwei Anträge zur Beratung vorgelegt.

„Im Wahlkampf hatten wir bereits angekündigt, dass wir eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei kommunalpolitischen Themen fordern. Ein Austausch mit dem Stadtjugendring hat ergeben, dass die Einführung eines offiziellen Jugendbeirats vorgegriffen wäre, da die interessierten Jugendlichen erst einmal an die Politik herangeführt werden müssten“, erklärt Benjamin Lampmann, Fraktionsgeschäftsführer der FDP-Ratsfraktion, in einer Pressemeldung. Aus diesem Grund hat die Fraktion der FDP für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss die Einführung eines Arbeitskreises Jugendpartizipation per Antrag eingebracht. Der Arbeitskreis soll sicherstellen, dass Themen von Kindern und Jugendlichen, die an die Politik herangetragen werden, einen höheren Stellenwert erhalten und gründlicher diskutiert werden. In einer normalen Ausschusssitzung ist das meist nicht möglich. Vor allem soll der Arbeitskreis eine Vorbereitung für entsprechende Anträge sein, die dann in den dafür zuständigen Ausschüssen besprochen werden können. Der Arbeitskreis leistet somit eine Vorarbeit, damit wichtige Themen der Jugend nicht aufgrund organisatorischer Defizite untergehen. Der Stadtjugendring begrüßt diesen Vorstoß und hat sich bereit erklärt, tatkräftig an einem solchen Arbeitskreis mitzuwirken. In diesem Zusammenhang soll im Arbeitskreis Jugendpartizipation ebenfalls über die Möglichkeiten gesprochen werden, wie in den nächsten Jahren Kinder und Jugendliche an die Kommunalpolitik herangeführt werden können. Dabei geht es nicht um Parteizugehörigkeiten, sondern um die Vorstufe zu einem offiziellen Gremium in Form eines Jugendbeirats. Die Maßnahmen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring erfolgen, da dieser vor Ort am nächsten an der Jugend dran ist.

Ein weiteres Thema, das kurzfristig entschieden werden soll, ist die Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die Freien Demokraten halten die aktuellen Regelungen für ungerecht und nicht im Sinne des Tierwohls. Unter anderem werden Halterinnen und Halter von mehreren Hunden gegenüber Haltern mit einem Hund schlechter gestellt. Aus Sicht der FDP-Ratsfraktion macht eine solche Unterscheidung keinen Sinn, da die Steuer nicht zweckgebunden ist und es somit keinen sachlichen Vorteil bringt, die Steuer pro Hund bei mehreren Hunden zu erhöhen. So zahlen Halterinnen und Halter von einem Hund aktuell 100,00€ im Jahr, während Halterinnen und Halter von 2 Hunden pro Hund 120,00€ zahlen müssen. Die Staffel geht noch weiter nach oben. Hunde sind Rudeltiere und die Empfehlung von Hundeexperten geht unter anderem zum Zweithund, wenn Hundebesitzer beispielsweise Arbeiten gehen und die Hunde allein zuhause sind. „Aus unserer Sicht widerspricht die Hundesteuersatzung damit gegen das Tierwohl, da die Steuer auf ein mögliches verbessertes Leben eines Hundes Einfluss nehmen kann. Darüber hinaus hält die Ratsfraktion die Regelungen für „gefährliche Hunde“ für abwegig. Nur, weil ein Hund auf der Liste steht, ist er nicht gleich gefährlich. Die Hundesteuer sollte keinen Einfluss darauf haben, ob ein Hund ein gutes Zuhause bekommt oder nicht. Aus diesem Grund macht eine Unterscheidung keinen Sinn“, gibt Lampmann zu Bedenken. Das Land NRW sieht bereits genügend Auflagen vor, die Halterinnen und Halter solcher Hunde die nötige Fachkompetenz abverlangen. Eine Steuer ändert daran nichts. Aus diesem Grund hat die Ratsfraktion der FDP eine Angleichung der Hundesteuer für alle Hunde auf 100,00€ pro Jahr beantragt. Das bedeutet, dass jegliche Unterscheidungen in der Steuersatzung in Zukunft entfallen. Einzig und allein die Regelungen zur Befreiung von der Hundesteuer bleiben unverändert erhalten.

In diesem Zusammenhang hatten die Freien Demokraten ebenfalls die Abschaffung der Hundesteuer ab dem 01.01.2030 beantragt. Dieser Antrag wurde aber zurückgezogen und wird im nächsten Jahr wieder in die politische Diskussion eingebracht, um der gefüllten Tagesordnung der Ausschusses Rechnung zu tragen.

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