Das Seidenweberhaus von der Sankt Anton-Straße aus gesehen (Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation)
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Krefeld. Die Frist für die Abgabe erster Angebote im Investorenwettbewerb zur Errichtung einer neuen Veranstaltungshalle für Krefeld ist abgelaufen. Der Krefelder Rat hatte im Herbst 2019 beschlossen, dass es ein mehrstufiges Interessenbekundungs-Verfahren mit anschließender Angebots- und Verhandlungsphase geben soll. In den Stufen 1 und 2 des Vergabeverfahren waren Interessensbestätigungen von drei Investoren abgegeben worden. Diese drei Bewerber waren nun in der dritten Stufe des Verfahrens aufgefordert, erste Angebote auf Basis der zuvor bekannt gemachten Verfahrensunterlagen abzugeben. Nach Ablauf der Frist steht fest, dass einer der Investoren sich in der Lage sieht, mit seiner Planung die von der Verwaltung definierten Voraussetzungen zu erfüllen. Über die aktuelle Entwicklung ist die Politik nun durch die Verwaltung informiert worden.

Die Stadt Krefeld sucht einen Ersatz für das stark sanierungsbedürftige Seidenweberhaus. Eine moderne und zukunftsfähige Veranstaltungshalle soll an anderer Stelle im Stadtgebiet entstehen. Gesucht wird ein Investor, der Finanzierung, Planung und Bau beziehungsweise Sanierung eines Bestandsgebäudes auf eigenem Grundstück übernimmt und das Gebäude baulich und betrieblich über den Pachtzeitraum unterhält. Pächter für einen Zeitraum von 25 Jahren plus fünf Jahre optional sollen dann die Stadt Krefeld oder die Seidenweberhaus GmbH sein.

Der große Saal soll über 1.000 Plätze verfügen

Die Krefelder Stadtverwaltung hatte gegenüber der Politik zuletzt die Voraussetzungen für die neue Veranstaltungshalle als Ersatzbau für das Seidenweberhaus klar definiert. Ein großer Saal soll über 1.000 Plätze verfügen, ein kleiner über 300 Plätze. Es soll einen Konferenz- und Tagungsbereich mit mindestens sechs Tagungsräumen geben, abtrennbare Foyers in ausreichender Größe und einen „Backstagebereich” mit Büroflächen, sonstigen Nebenflächen, Raum für Anlieferung sowie Außenanlagen. Ausreichende Stellplätze und eine gute ÖPNV-Anbindung sind ebenso Voraussetzung wie eine Entfernung von City und Hauptbahnhof von drei bis vier Kilometern. Das Gebäude soll ein identitätsstiftendes Bauwerk für Krefeld und darüber hinaus sein, es soll eine Aufenthaltsqualität auch im Außenraum geben. Ein Investor sieht sich mit seiner Planung in der Lage, diese Voraussetzungen zu erfüllen.

Prüfung auch durch externe Experten

Externe Experten, die in die Vorbereitung und alle Verfahrensschritte eingebunden waren, prüfen nun gemeinsam mit der Stadt Krefeld das vorliegende Angebot. Neben der formalen Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen steht insbesondere die Wirtschaftlichkeit des Angebots unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen der Stadt Krefeld an die neue Veranstaltungshalle im Fokus. Messlatte für die Beurteilung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebots ist dabei die eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadt Krefeld. In den anstehenden Verhandlungen mit dem Bieter wird es darum gehen, das Angebot in sämtlichen Punkten zu durchleuchten, weiter zu konkretisieren und gegebenenfalls auch anzupassen, um im Ergebnis das beste Preis-Leistungsverhältnis für die von der Stadt Krefeld zu vergebenden Leistungen zu erzielen. Der Interessent wird nach dem sogenannten ersten indikativen Angebot dann ein finales Angebot unterbreiten.

Stadt: “Keine rechtlichen Hürden im weiteren Verfahren.”

Die Stadt sieht keine rechtlichen Hürden im weiteren Verfahren. Die Vorgaben für die neue Veranstaltungshalle waren im Vorfeld klar definiert worden. Der Wettbewerb war von Beginn an transparent und offen gestaltet worden. Die Zahl von drei Bewerbern in den Stufen 1 und 2 bestätigten der Verwaltung, dass das Verfahren ein generelles Investoreninteresse geweckt hat. Die Stadt hatte auf den Kreis der Bieter und Investoren keinen Einfluss, da es diesen als unabhängige Marktteilnehmer freistand, bis zur Abgabe eines verbindlichen letzten Angebots jederzeit frei über ihre Teilnahme am Verfahren zu entscheiden.

Offenes und transparentes Verfahren

Die Stadtverwaltung wird das weitere Verfahren auch weiter offen und transparent führen und die Politik fortlaufend informiert halten. Sollte sich während der laufenden Verhandlungen abzeichnen, dass das vorliegende Angebot trotz intensiver Verhandlungen und Konkretisierungen über die Leistungsanforderungen unwirtschaftlich ist, wird die Verwaltung dem Rat vorschlagen, das Verfahren aufzuheben. Da den Bietern die Teilnahme am Verfahren freisteht, ist dies ohne rechtliche Risiken möglich, sofern sich die Stadt Krefeld dabei an die transparenten Verfahrensvorgaben und -prämissen hält. Momentan gibt es hierfür keine Anhaltspunkte. Die Prüfung des Angebots hat gerade erst begonnen. Der Beginn der Verhandlungen ist für Mitte Januar avisiert.

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