Symbolbild: Kradfahrer der Kreispolizeibehörde Mettmann (Foto: Kreispolizeibehörde Mettmann)
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Monheim am Rhein. Am Montagmorgen des 28.06.2021, in der Zeit zwischen 07.40 Uhr und 08.15 Uhr, führte ein Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizei an einer Grundschule in Monheim am Rhein Maßnahmen zur Schulwegsicherung durch, bei denen er gleichzeitig auch die ordnungsgemäße Beförderung der Schülerinnen und Schüler in den anreisenden Fahrzeugen kontrollierte. Hierbei mussten verschiedene klärende Gespräche geführt und leider auch eine Anzeige erstattet und ein Verwarnungsgeld erhoben werden.

Dann ereignete sich aber ein ganz besonderer Fall, als ein 34-jähriger Monheimer mit einem PKW vor der Schule erschien, der sein Kind zur Schule bringen wollte. Auf der Rückbank des VW saß ein vollkommen ungesichertes Kind. Der VW-Fahrer wurde deshalb angesprochen und aufgefordert sein Fahrzeug zu parken, um die Personalien feststellen und ein klärendes Gespräch führen zu können. Dem kam der Mann allerdings nicht nach. Vielmehr nutzte er die Gelegenheit, um sich einer weiteren Kontrolle zu entziehen. Aufgrund des abgelesenen Kennzeichens konnten jedoch der Halter des Fahrzeugs und somit auch die Anschrift der flüchtigen Person zeitnah ermittelt werden.

Weitere Ermittlungen ergaben dort, dass der 34-jährige Beschuldigte nicht mehr im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis ist und offenbar deshalb lieber vor der polizeilichen Kontrolle geflüchtet war. Zudem versuchte er bei seiner späteren Überprüfung auch noch erfolglos die Polizei durch Vorlage von Lichtbildern eines -vermutlich gefälschten- ausländischen Führerscheins zu täuschen. Die polizeilichen Ermittlungen zu diesen Dokumenten dauern aktuell noch weiter an.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Verdachtes der Urkundenfälschung erstattet. Die fehlende Sicherung seines Kindes im PKW beim Transport zur Schule, wird darin natürlich ebenfalls zu Wort kommen. Dem Beschuldigten wurde selbstverständlich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt. (ots)

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