Ab sofort ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros möglich (Foto: Stadt Ennepetal)
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Ennepetal/Wetter (Ruhr). Sie haben die Wahl! Für die am 26. September stattfindende Bundestagswahl hat die Stadt Ennepetal vor wenigen Tagen das Wählerverzeichnis erstellt und das Briefwahlbüro in der Voerder Str. 39 öffnet am 23. August.

Alle Wahlberechtigten werden bis zum 5. September eine Wahlbenachrichtigung erhalten, die am Wahlsonntag im Wahllokal vorgelegt werden kann.

Die Benachrichtigung kann auch als Antrag auf Briefwahl verwendet werden. So ist eine Stimmabgabe auch vor dem eigentlichen Wahltermin für Wählerinnen und Wähler möglich, die am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen können.

Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Dabei ist folgendes wichtig: Ein Antrag auf Briefwahl kann nur schriftlich, elektronisch, z.B. per Online-Formular oder persönlich gestellt werden. Eine telefonische Anforderung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Die Verwaltung bittet Wählerinnen und Wähler, die persönlich einen Antrag stellen, die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, damit ggfls. sofort die Stimme abgegeben werden kann.

Fragen zur Bundestagswahl beantwortet das städtische Wahlbüro unter der Sammelnummer 02333/979 351.

Das Briefwahlbüro ist montags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr geöffnet, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, 24. September, nachmittags bis 18 Uhr geöffnet.

 

Wetter (Ruhr): Briefwahlbüro im Rathaus öffnet am Montag, 23. August

Am Sonntag, 26. September 2021, findet die Bundestagswahl statt. Das Briefwahlbüro im Rathaus an der Kaiserstraße 170 öffnet am Montag, 23. August, um 8 Uhr.

Wer kann per Briefwahl wählen?
Jede*r Wahlberechtigte, die*der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr*sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie*er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt oder im Rathaus, Kaiserstraße 170, 58300 Wetter (Ruhr), persönlich ihre*seine Stimme abgeben möchte.

Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Am besten online über den Web-Wahlschein (Download über www.stadt-wetter.de im Bereich Engagiert in Wetter/Wahlen/Briefwahl bei der Bundestagswahl). Bitte beachten Sie: Der Web-Wahlschein steht erst ab dem 20. August 2021 zur Verfügung.

Die Erteilung eines Wahlscheines kann auch schriftlich bei der Stadt Wetter (Ruhr), Wahlamt, Kaiserstraße 170, 58300 Wetter (Ruhr), wahlamt@stadt-wetter.de, Fax: 02335 840 102, beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein*e Wahlberechtigte*r, die*der des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder zu falten, kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die*Der Antragsteller*in muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre*seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie*er dazu berechtigt ist.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Schriftliche Briefwahlanträge können ab sofort gestellt werden.

Der Web-Wahlschein kann bis zum 22. September 2021 um 12 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (24. September 2021) bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Wann kann man mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Die Briefwahlunterlagen werden hier frühestens ab dem 23. August 2021 zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (23. September) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die*der Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt die*der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie*er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt die*der Briefwähler*in.

Wann hat das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet?
Das Briefwahlbüro öffnet von Montag, 23. August 2021, bis Freitag, 24. September 2021.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170.

Öffnungszeiten
montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr.

Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

Was ist wegen Corona zu beachten?
– Beim Betreten des Gebäudes soll eine Händedesinfektion durchgeführt werden.
– Je nach Inzidenz muss jeder*r ihre*seine Daten (Name, Vorname, Adresse, Tel.-Nr., Uhrzeit) hinterlassen.
– Der Zugang zum Briefwahlbüro ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.
– Es dürfen sich maximal zwei Briefwähler*innen gleichzeitig im Briefwahlbüro aufhalten.
– Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
– Es sollte ein eigener Kugelschreiber/Stift mitgebracht werden.

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