Das Testzentrum an der Gelderner Stadtverwaltung ist vom Bürgerforum ins danebenliegende Foyer des Rathaus umgezogen (Foto: Stadt Geldern)
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Geldern. Neu: 3G-Regel bei politischen Sitzungen

Wie die Stadt Geldern mitteilt, ist das Corona-Testzentrum an der Stadtverwaltung vom Bürgerforum ins Rathaus-Foyer umgezogen. Es befindet sich jetzt im Hauptverwaltungsgebäude direkt neben dem Bürgerbüro, wo normalerweise die Ausstellungen präsentiert werden.

Wer sich in dem Testzentrum, das vom DLRG-Ortsverband Geldern-Walbeck sowie dem Gelderner Apotheker Philipp-Petja Kramer betrieben wird, testen lassen möchte, gelangt über den Rathaus-Haupteingang dorthin.

Nach wie vor können die Testtermine über das Online-Portal gebucht werden. Den Zugang zur digitalen Terminplattform sowie alle weiteren Infos zum Testzentrum sind auf der Internetseite der Stadt Geldern unter www.geldern.de/corona oder direkt unter https://app.no-q.info/testzentrum-geldern-buergerforum/checkins# zu finden.
Nötig wird der Umzug des Testzentrums aus logistischen Gründen, weil die Räume im Bürgerforum künftig wieder verstärkt für Sitzungen und Besprechungen benötigt werden.

Durch den Umzug ins Rathaus-Foyer können allerdings erst einmal keine Ausstellungen im Rathaus-Foyer angeboten werden. Die ursprünglich bis zum 17. September geplante Kunstausstellung „Mr.Rich Art“ des LVR-Heilpädagogischen Zentrum (HPZ) Geldern kann deshalb leider nicht stattfinden.

Mit Blick auf die Sitzungen kommunaler Gremien weist die Stadt Geldern außerdem noch daraufhin, dass bei einer Inzidenz über 35 für alle Teilnehmer von politischen Sitzungen ab sofort die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt.
Dies wiederum führt dann zur Testpflicht vor der Teilnahme an Sitzungen als Ratsmitglied oder als Zuhörer, falls die betreffenden Personen (noch) nicht geimpft sind.

Auch bei einer Inzidenz unter 35 muss zudem von allen Anwesenden ein Mundschutz getragen werden. Hintergrund ist eine Änderung in der neuen Coronaschutzverordnung, die am vorigen Freitag in Kraft trat, wonach die bisherigen Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien aufgehoben wurden.

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