(Foto: Stadt Kaarst/Barabasch)
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Kaarst. Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen muss das Hallenbad Büttgen an den kommenden Wochenenden (28./29. August und 04./05.September) geschlossen bleiben.

Darüber hinaus geht das Hallenbad weitestgehend in den Normalbetrieb über. Die neue Corona-Schutzverordnung lässt auch die Öffnung für die Öffentlichkeit während des Schulschwimmens zu. Lediglich die Wassergymnastik am Montag und Mittwoch und der Spielenachmittag am Mittwoch können noch nicht angeboten werden. Alle Badegäste müssen eine Immunisierung, Genesung oder einen aktuellen negativen Test nachweisen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Eine Rückverfolgbarkeit der Badegäste ist nicht mehr notwendig. Die allgemeinen Abstands-, Hygiene- und Infektionsschutzregeln sind von allen Besuchern des Hallenbades eigenverantwortlich einzuhalten.

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