Oliver Mebus von der Sparkasse Oberhausen (Foto: Ulla Emig)
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Oberhausen. Interview mit Oliver Mebus, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse Oberhausen

 

Herr Mebus, worum geht es bei dem BGH-Urteil?

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden, dass bei wesentlichen Änderungen bestehender Verbraucherverträge eine aktive Zustimmung der Kundschaft erforderlich ist. Bis dahin hatten AGB-Klauseln bestimmt, dass Kundinnen und Kunden etwa im Falle von Entgelterhöhungen informiert wurden und dann innerhalb von zwei Monaten widersprechen konnten. Danach ging man von einer wirksamen Vereinbarung aus, der sog. Zustimmungsfiktion. Dieses Verfahren ist absolut üblich und wird in vielen Bereichen, weit über die Kreditwirtschaft hinaus, angewandt, etwa auch bei Abo-Entgelten von Medien. Da bei langlaufenden Verträgen immer wieder Anpassungen notwendig werden, diente das Verfahren dazu, den Aufwand für beide Vertragsparteien gering zu halten.

 

Was bedeutet das Urteil für die Stadtsparkasse Oberhausen?

Hinter dem Urteil gegen die Postbank verbirgt sich für uns und alle weiteren Kreditinstitute eine Mammutaufgabe, die uns der BGH gestellt hat. Da nicht auszuschließen ist, dass dieses Urteil auch auf uns übertragbar ist, wollen wir vorsorglich unsere Geschäftsbeziehung auf eine rechtlich aktuelle solide Basis stellen. Zur rechtlichen Absicherung ist deshalb eine ausdrückliche Zustimmung all unserer Privatkunden – und das sind rund 100.000 Personen – zu unseren AGB, weiteren Sonderbedinungen sowie zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis zwingend erforderlich.

Das Urteil des BGH betrifft ausschließlich das gewählte Verfahren zur Vertragsanpassung. Es sagt nichts über den Inhalt der Verträge und damit die Angemessenheit vereinbarter Leistungen und Gegenleistungen aus. Für uns als Sparkasse ist es wichtig, eine langfristige und vertrauensvolle Beziehung zur unseren Kundinnen und Kunden zu pflegen. Unsere Kundschaft hat stets transparente und marktgerechte Preise gezahlt. Die Leistungen der Sparkasse waren diesen Preis zu jedem Zeitpunkt wert.

 

Müssen die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Oberhausen aktiv werden?

Ja! Wir bitten alle unsere Kundinnen und Kunden, uns kurzfristig ihre Zustimmung zu den Bedingungswerken zu erteilen. Dies ist auf allen unseren Kommunikationswegen – online über unsere Internetfiliale oder unsere App, telefonisch in unserem KundenServiceCenter unter 0208 834-1495 oder persönlich in jeder Filiale – möglich.

Alle Kundinnen und Kunden wurden bereits über ein Anschreiben per Post oder digital über ihr elektronisches Postfach informiert. Auch darüber, dass die Preisanpassung der Privatgiropreise, die wir zum 01.04.2021 vorgenommen haben, von dem BGH-Urteil betroffen ist. Je nach Kontomodell erhalten unsere Kundinnen und Kunden einen pauschalen Erstattungsbetrag für den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.12.2021, den wir automatisch dem Konto bis Ende des Jahres gutschreiben. Hiermit geht die Stadtsparkasse Oberhausen einen erkennbar anderen Weg als viele Sparkassen und Wettbewerber.

 

Was ist dem Vorstand der Stadtsparkasse Oberhausen in Bezug auf dieses Urteil besonders wichtig?

Da wir ohne die rechtlichen Vereinbarungen kein Girokonto führen können, benötigen wir eine Zustimmung von jeder Privatkundin bzw. jedem Privatkunden. Unser Ziel ist es, auch in Zukunft der starke Finanzpartner Nummer 1 in Oberhausen zu bleiben und uns weiterhin vielfältig in allen gesellschaftlichen Bereichen der Stadt zu engagieren. Wir danken allen Kundinnen und Kunden, die bereits ihre Zustimmung zu den Bedingungswerken erteilt haben bzw. dies in den nächsten Tagen machen, für ihre Unterstützung.

 

Vielen Dank für das Gespräch.

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