Kreis Wesel. In diesem Jahr wird der § 218 StGB 150 Jahre alt. Ob das ein Grund zum Feiern ist, darf allerdings bezweifelt werden, denn der § 218 stellt einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Zwar beschreibt das Strafgesetzbuch im § 218a, unter welchen Bedingungen ein Schwangerschaftsabbruch straflos ist. Aber Fakt bleibt, dass das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung in Bezug auf ihre Familienplanung seit 150 Jahren eingeschränkt ist. Außerdem gefährdet die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs damals wie heute die Gesundheit von ungewollt Schwangeren. Denn die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen für erhebliche Versorgungslücken in vielen Regionen Deutschlands. Auch die Frauen im Kreis Wesel sind von einer solchen Versorgungslücke betroffen.
Die vier AWO Beratungsstellen im Kreis Wesel für Schwangerschaft und Sexualität nahmen den Jahrestag zum Anlass, um am Dienstag, den 30.11. mit dem Vortrag „150 Jahre § 218 – eine nie endende Debatte?“ aus unterschiedlichen Perspektiven auf den umstrittenen Paragrafen zu schauen. Die Referentin Nicola Völckel vom AWO Bezirksverband Niederrhein beschrieb in ihrem Vortrag die lange Geschichte des Abtreibungsparagrafen und die 150 Jahre langen Kämpfe um dessen Abschaffung oder wenigstens Reformierung.
Der Vortrag fand online statt, Frauen aus unterschiedlichen Beratungsstellen, anderen sozialen Einrichtungen und aus der Politik diskutierten mit der Referentin über die Geschichte des §218 und die über der Forderung nach dessen Streichung.
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und Andere fordern seit langem die ersatzlose Streichung des §218 StGB aus dem Strafgesetzbuch und eine gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches. Auch der Ausschuss für die UN-Frauenrechtskonvention fordert Deutschland auf, die Pflichtberatung und die Wartefrist abzuschaffen und den Schwangerschaftsabbruch als Krankenkassenleistung anzuerkennen.
Der Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung enthält diesbezüglich viele positive Aussagen sowohl zur Versorgungssicherheit von Schwangerschaftsabbrüchen wie auch zum kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln für alle Menschen.
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel hofft, mit dieser Veranstaltung Impulse für die politische Diskussion bezüglich der Notwendigkeiten im Kreis Wesel gegeben zu haben.