Dana Zocher, Wirtschaftsförderung, und Jens Große-Kreul bei der Übergabe der 2G-Bänder im Schuhgeschäft Große-Kreul (Foto: privat)
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Gladbeck. Mit einheitlichen Bändchen erleichtern die Werbegemeinschaft Gladbeck und die städtische Wirtschaftsförderung seit heute Kundinnen und Kunden, Händlerinnen und Händler sowie Gastronominnen und Gastronomen beim Einkaufsbummel in der Gladbecker Innenstadt den Umgang mit der 2G-Regelung (geimpft und genesen). Heute erhielten die Geschäfte und die Gastronomen in der Innenstadt grüne Armbänder, die sie nach Kontrolle des Impf- beziehungsweise Genesenennachweises und eines amtlichen Ausweispapiers als Prüfnachweis über die Erfüllung der 2G-Voraussetzungen an ihre Kundinnen und Kunden vergeben können. Die Bänder sind bei vielen Händlerinnen und Händlern in der Innenstadt erhältlich.

„Das Feedback war heute sowohl in den Geschäften als auch von den Kunden durchweg positiv. Wir hoffen damit das Verfahren zu vereinfachen und den Einkauf im Einzelhandel so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten“, erklärt Dana Zocher von der Wirtschaftsförderung.

Händler und Gastronomen müssen vor Übergabe der Bändchen handschriftlich oder mit einem Datumsstempel das Tagesdatum auf dem Bändchen vermerken. Anschließend kann durch Vorzeigen des Bändchens der Eintritt in weitere Geschäfte und Gastronomiebetriebe erfolgen, ohne dass eine erneute Kontrolle der Nachweise erfolgen muss. „Das entbindet die Händler und Gastronomen jedoch nicht von der Kontrolle der Bändchen und des Datums am Eingang“, merkt Dana Zocher an. Die Bänder sind für den jeweiligen Ausstellungstag gültig.

Die grünen 2G-Bändchen können von interessierten Händlern und Gastronomen bei der Firma Schuh Große-Kreul, Goethestraße 57, während der Öffnungszeiten von 9.30 bis 18.30 Uhr abgeholt werden. Die Bändchen sollen auch in den Geschäften in den Stadtteilen gültig sein, eine entsprechende Information an die Händler erfolgt durch die Wirtschaftsförderung.

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