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Rhein-Kreis Neuss. Nach vorheriger Terminvereinbarung

Am Freitag, 17. Dezember fällt in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen der Startschuss für die Impfung von Fünf- bis Elfjährigen. Auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am Hammfelddamm 2 in Neuss wird dann der Kinder-Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer verimpft. Anders als für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche ab Zwölf muss im Vorfeld ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu vermeiden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist ab sofort übe die Kreis-Website unter dem Link http://imp.gotzg.de/ möglich.

Vor Ort stehen Kinderärztinnen und Kinderärzte für ein Vorgespräch zur Verfügung. Das zu impfende Kind muss durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Mitgebracht werden muss der Kinderausweis oder eine gültige Krankenkassenkarte des zu impfenden Kindes sowie die Einwilligung beider Erziehungsberechtigter zur Kinderimpfung. Diese Einwilligung ist vorgefertigtes Formular auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum zu finden.

„Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt mit diesem zusätzlichen Impfangebot die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Ich freue mich sehr, dass es mit dem Kinderimpfstoff und der Empfehlung der STIKO nun möglich ist, auch die bisher gänzlich ungeschützte Gruppe der Fünf- bis Elfjährigen zu impfen und so die für die Corona-Bekämpfung entscheidenden Impfungen auszuweiten.“

Gemäß der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung wird die Ständige Impf-kommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zunächst die Impfung von Kindern mit folgenden Vorerkrankungen empfehlen:

 Adipositas (>97. Perzentile des BMI)

 Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression

 Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung <80%) und Einkammerherzen nach Fontan-Operation

 Chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion unterhalb der 5. Perzentile, definiert als z-Score-Wert <-1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC).

 Schweres oder unkontrolliertes Asthma bronchiale

 Chronische Nierenerkrankungen

 Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen

 Diabetes mellitus, wenn nicht gut eingestellt bzw. mit HbA1c-Wert >9,0%

 Schwere Herzinsuffizienz

 Schwere pulmonale Hypertonie

 Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung

 Trisomie 21

 Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen

Darüber hinaus wird eine Impfung von Kindern dieser Altersgruppen empfohlen, wenn sich in ihrem Umfeld Angehörige bzw. Kontaktpersonen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19-Verläufe befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen trotz Impfung von einem schweren Krankheitsverlauf auszugehen ist.

Ausdrücklich weist die STIKO darauf hin, dass auch Kinder ohne Vorerkrankung auf individuellen Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung geimpft werden können. Dem Wunsch von Kindern und Eltern ist daher auch im Rahmen der von den Kreisen und kreisfreien Städten realisierten Impfangebote Rechnung zu tragen. Da der Impfstoff durch die EMA ohne Einschränkung für Kinder von 5 bis 11 Jahren zugelassen ist, bestehen bei der Impfung von Kindern ohne Vorerkrankung nach ärztlicher Aufklärung keine gesonderten haftungsrechtlichen Risiken.

Im Impfzentrum des Kreises werden neben den Kinderimpfungen auch weiter Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Erwachsene und Impfungen für über Elfjährige angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist für diesen Personenkreis nicht erforderlich Die Öffnungszeiten sind täglich von 8 bis 20 Uhr.

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