GochNess (Foto: Thomas Momsen)
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Goch. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus sind seit Wochen deutschlandweit auf Rekordhoch. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht daher weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus vor, die auch das GochNess betreffen. Ab dem 28. Dezember ist der Zutritt ausschließlich nach der 2G-Plus Regelung möglich.

„Zusätzlich zu dem Nachweis, dass man vollständig geimpft oder genesen ist, muss der Gast beim Eintritt ab sofort einen negativen Testnachweis vorlegen“, so Carlo Marks, Geschäftsführer der Stadtwerke Goch Bäder GmbH. „Ein Schnelltest darf hierbei maximal 24 Stunden alt sein und ein PCR Test maximal 48 Stunden.“

Für Schulkinder gilt während der Weihnachtsferien die 3G Regelung und außerhalb gelten die Vorschriften des Landes NRW (Schülerausweis bzw. Altersnachweis). Kinder bis zum Schuleintritt (bis 6 Jahre) sind von dem Testerfordernis generell ausgenommen.

„Tickets gibt es weiterhin an der Kasse im GochNess oder bereits im Voraus in unserem Online-Shop unter www.gochness.de“, so Marks. „An den weiteren Schutzmaßnahmen im GochNess ändert sich nichts. Bitte passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.“

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