Guido Görtz (Foto: privat)
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Essen/Willich/Rhein-Ruhr. Übergangsfahrplan nach Insolvenz von Abellio 

Sehr überrascht ist die CDU-Fraktion im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) über die Mitteilung, dass eine Mitfahrt in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (DB) bis Ende Februar nicht für alle Pendler möglich sein soll. Laut Mitteilung des VRR sind Studierende, Auszubildenden und Schwerbehinderte von dem Angebot ausgenommen. Die Zusatzleistung soll helfen, die Folgen des Übergangsfahrplans aufgrund der Insolvenz des Anbieters Abellio abzufedern.

Guido Görtz, Vorsitzender der Verbandsversammlung und Mitglied im CDU-Fraktionsvorstand im VRR: „Die CDU-Fraktion im VRR begrüßt die Möglichkeit, den Fernverkehr für den Nahverkehr während des Übergangsfahrplans zu nutzen – genau das hatten wir in unseren Beratungen gefordert. Unangenehm überrascht sind wir allerdings von der Art der Umsetzung, dass das besondere Angebot jetzt nicht für alle Inhaber von Dauerfahrscheinen gelten soll. Für uns ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass gerade junge Menschen, die über ein Studententicket oder ein Azubiticket verfügen, von dem Angebot ausgenommen sind. Gerade diese wollen wir doch für ihre berufliche Zukunft für die Nutzung von Bus und Bahn gewinnen.”

CDU für diskriminierungsfreien Nahverkehr

Ebenso unverständlich ist für Görtz, wenn auch die Inhaber von Schwerbehindertenausweisen Fernverkehrszüge in diesem Zusammenhang nicht nutzen dürfen. Diese haben die Option, bei Erwerb einer Jahres- oder Halbjahresmarke kostenlos im Nahverkehr zu fahren. „Gerade für die Menschen, die der gesellschaftlichen Solidarität besonders bedürfen, setzen wir und als CDU ein. Wir haben uns in dieser Angelegenheit daher umgehend an den Vorstand des VRR gewandt“, so Guido Görtz weiter.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist ein Tarifverbund und Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs in Nordrhein- Westfalen. Also solcher beauftragt er Unternehmen mit dem Fahren vorgegeben Linien. Sein Gebiet umfasst das Ruhrgebiet, den Niederrhein, Teile des Bergischen Landes und die Landeshauptstadt Düsseldorf – insgesamt 16 kreisfreie Städte und sieben Kreise.

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