(Foto: Stadtsparkasse Oberhausen)
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Oberhausen. Größtmöglicher Schutz für Kundschaft und Mitarbeitende angesichts hoher Infektionszahlen

Die Stadtsparkasse Oberhausen wird entgegen der in NRW geplanten Lockerungen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in ihren Geschäftsräumen für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende zunächst beibehalten.

Angesichts der hohen Infektionszahlen und um Kundinnen und Kunden sowie eigene Mitarbeitende bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, hat die Stadtsparkasse Oberhausen entschieden, die Maskenpflicht in ihren Geschäftsräumen vorerst bestehen zu lassen.

Die Stadtsparkasse Oberhausen bittet ihre Kundinnen und Kunden im Interesse der allgemeinen Gesundheit nach wie vor darum, auch das KundenServiceCenter unter 0208 834-1450 als Anlaufstelle für ihre Anliegen zu nutzen.

Das KundenServiceCenter ist von montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr per Telefon oder Chat erreichbar. Neben der Erbringung von Service-Dienstleistungen ist auch eine ausführliche Beratung durch erfahrene Kundenberaterinnen und Kundenberater möglich. Auf Wunsch kann über das KundenServiceCenter auch ein Anschlusstermin in einer Filiale oder einer Abteilung der Sparkasse vereinbart werden.

 

InfoKlick: https://www.stadtsparkasse-oberhausen.de und https://www.facebook.com/stadtsparkasse.oberhausen

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