Tierschutz im Kreis Viersen (Foto: © Kreis Viersen)
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Kreis Viersen. Der Kreistag des Kreises Viersen hat in seiner Sitzung am 28.03. die “Verordnung zum Schutz freilebender Katzen” (die sog. Katzenschutzverordnung) verabschiedet. Die Verordnung ist am 1. April 2022 in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung werden Katzenhalterinnen und Katzenhalter verpflichtet, ab 1. Juli 2022 ihre Freigänger zu registrieren und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Tierhalter, die ihre Tiere nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen und ihnen dennoch Freilauf gewähren, müssen mit Bußgeldern rechnen. Halterinnen und Halter reiner Hauskatzen ohne Freigang sind von der Verordnung nicht betroffen.

Im Kreishaus wurde am 10. Mai zudem Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung und den örtlichen Tierschutzvereinen durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung besiegelt. Die Vereine unterstützen damit künftig offiziell das Kreisveterinäramt und sind berechtigt, freilebende bzw. freilaufende Katzen zu fangen und vorübergehend in Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem erhalten die Vereine durch die nun abgeschlossene Vereinbarung mit dem Kreis Viersen mehr Rechtssicherheit und erhalten weiterhin eine finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit.

“Ich danke den ehrenamtlich Engagierten für ihren unermüdlichen Einsatz in den Verein. Außerdem möchte ich betonen, wie hilfreich die Beratung und Mitarbeit an der Katzenschutzverordnung durch sie war”, sagt Thomas Heil, Dezernent für Ordnung und Verbraucherschutz. Anwesend waren Vertreterinnen und Vertreter der Vereine Notfelle Niederrhein e.V., Tierschutz für Willich e.V.

Anlass der Einführung der Verordnung sind die Lebensumstände der wildlebenden Katzen im Kreisgebiet. Tierschutzorganisationen beobachten in den letzten Jahren einen Anstieg freilebender Katzen, die verwahrlost, oft krank oder verletzt und von Flöhen oder Würmern befallen sind. Die örtlichen Tierschutzorganisationen fangen deshalb wildlebende Katzen zur Kastration ein und entlassen diese anschließend wieder in die Freiheit.

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