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Köln/Bonn. Am Dienstagabend (5. Juli 2022) gegen 19:00 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen bulgarischen Staatsangehörigen fest. Als der 40-Jährige zur Ausreisekontrolle seines Fluges nach Varna vorstellig wurde, überprüften ihn die Bundespolizisten und führten einen Fahndungsabgleich durch. Dieser ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier aus dem Jahr 2016. Bereits im Jahr 2015 war der Gesuchte durch das Amtsgericht Bitburg wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Verurteilte befand sich jedoch aufgrund einer Entscheidung nach §456a StPO (Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Auslieferung) im Ausland und durfte nicht in die Bundesrepublik Deutschland zurückkommen.

Da der Mann hiergegen verstoßen hatte und nach Deutschland zurückgekehrt war, erwartet ihn nun die Verbüßung der Restfreiheitsstrafe in Höhe von 338 Tagen. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (ots)

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