Planübersicht ( © Stadt Duisburg)
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Duisburg. Im Laufe dieser Woche werden am Neumarkt in Duisburg-Ruhrort Markierungs- und Beschilderungsarbeiten vorgenommen, um die Fläche im Rahmen eines Planversuchs städtebaulich aufzuwerten. Die Platzfläche wird hierzu um Teile der umgebenden Straßen vergrößert.

Die Stadt verfolgt damit die Ziele, die fußläufige Anbindung der Platzfläche an die südlich angrenzenden Ladenlokale zu ermöglichen, die Aufenthaltsqualität zu steigern sowie die Bespielung der Fläche zu verbessern. Die Verkehrsführung ändert sich hierfür im Umfeld des Neumarktes und in den angrenzenden Straßen wie folgt:

Am Neumarkt wird die südwestliche Fahrspur temporär für die Dauer des Versuchs als Fußgängerzone eingerichtet. Damit kann dieser Bereich nicht mehr regulär mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Die nördliche Fahrspur steht Kraftfahrzeugen nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Die dort temporär angelegten Parkplätze sind über diese Fahrspur eingeschränkt erreichbar. Im Detail werden für den Verkehrsversuch folgende Beschränkungen und Regelungen eingerichtet:

Die nördlich an den Neumarkt angrenzende Fahrbahn wird zur unechten Einbahnstraße mit einer Wendemöglichkeit im Osten. Die neuen Parkstände sind aus Richtung Westen ausschließlich über die Rheinbrückenstraße zu erreichen. Aus Richtung Süden und Osten sind die Parkplätze über die Dr.-Hammacher-Straße und die südliche Harmoniestraße erreichbar.

Aus Richtung Norden sind die Parkstände ausschließlich über die nördliche Harmoniestraße anfahrbar. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird beibehalten Die Harmoniestraße kann in Höhe des Neumarktes nicht mehr geradeaus befahren werden. Die südliche König-Friedrich-Wilhelm-Straße im Abschnitt zwischen Dammstraße und Neumarkt endet in Höhe des Neumarktes als Sackgasse. Die heutige Einbahnstraßenregelung wird zwischenzeitlich aufgehoben.

Der Neumarkt kann zu Zeiten des Verkehrsversuchs mit Kraftfahrzeugen ausschließlich über die Rheinbrückenstraße und die nördliche König-Friedrich-Wilhelm-Straße verlassen werden. Die Einbahnstraßenregelung im nördlichen Abschnitt der König-Friedrich-Wilhelm-Straße wird aufrechtgehalten. Für Fußgänger und Radfahrende gelten die beschriebenen Beschränkungen selbstverständlich nicht. Sie sind von den Regelungen ausgenommen. Eine Zufahrt zur Tiefgarage Neumarkt (Hausnummer 7-11) und den privaten Parkplätzen (Hausnummer 13) sowie für die Marktstände wird über die Platzfläche ermöglicht.

Ziel des Versuchs ist die städtebauliche Aufwertung des Platzes. Durch die Verlagerung der Verkehre können die süd-westlich anliegenden Gebäude, die ansässige Gastronomie sowie Gewerbebetriebe die Platzfläche direkt erreichen und beleben. Gemeinsam mit den Anwohnern soll der Platz mit temporärem Mobiliar und Bepflanzungen für die Dauer des Versuchszeitraums gestaltet werden. Hierzu sollen im Rahmen von Workshops Angebote geschaffen werden.

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