Mit Bravour bestanden – amtlich geprüfte Notfallversorgung am St. Josefs Hospital in Dortmund Hörde und am St. Rochus Hospital in Castrop-Rauxel (Foto: Gerhard P. Müller)
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Dortmund/Castrop-Rauxel. Prüfung bestanden: Die Kliniken in der SLG St. Paulus Gesellschaft erfüllen alle Vorgaben der Reform der Notfallversorgung.

Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte als zuständige Behörde 2018 eine umfangreiche Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht. In diesem Rahmen sind detaillierte Vorgaben zur Struktur und technischer Ausstattung, zu den räumlichen Gegebenheiten und zur Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals festgelegt worden, die seit dem stichprobenartig vom Medizinischen Dienst (vormals MDK) überprüft werden.

Die Notaufnahmen am St. Josefs Hospital in Dortmund Hörde und am St. Rochus Hospital in Castrop-Rauxel haben eine solche Prüfung durchlaufen. Das Ergebnis: Der Medizinische Dienst bestätigt und bescheinigt den Krankenhäusern, dass alle Anforderungen voll erfüllt werden.

Gemeinsam mit den Ärztlichen Direktoren, den Chefärzten der bettenführenden Kliniken und der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, der Pflegedirektion und dem gesamten Team der Notaufnahme freut sich die Chefärztin der Klinik für Akut- und Notfallmedizin, Dr. med. Anne Herbrich: „Mit der Erfüllung aller Kriterien an die Notfallversorgungsstufe sehen wir unsere eigenen Strukturreformen bestätigt und freuen uns, dass diese nun auch durch den Medizinischen Dienst positiv quittiert wurden. Damit können wir weiter in die Zukunft gehen und jeden Tag unseren professionellen und qualifizierten Beitrag zur Notfallversorgung Erkrankter oder Verletzter leisten.“

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