Stefan Rouenhoff MdB (Foto: Tobias Koch/www.tobiaskoch.net)
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Goch. Update, 10.01.2024, 10.51 Uhr:

Bürgerentscheid: Satzungsänderung wird sich auf Notwendigkeiten beschränken

Die Stadt Goch legt dem Rat eine überarbeitete Fassung der vorgesehenen Satzungsänderung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vor. Das von der Verwaltung zunächst vorgeschlagene zweistufige Verfahren (postalische Benachrichtigung mit Anforderung der Briefwahlunterlagen) wird nicht mehr berücksichtigt. Am Abend hat eine bereits in der vergangenen Woche terminierte Informationsveranstaltung für den Rat unter anderem zu diesem Thema stattgefunden. Dabei hat sich herausgestellt, dass das zweistufige Verfahren keine Mehrheit finden würde.

Die Verwaltung arbeitet die Drucksache nun um, sie wird in der kommenden Woche vorliegen und im Ratsinformationssystem (https://ris.goch.de) veröffentlicht. Die Satzungsänderungen beschränken sich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, dann nur noch auf die rechtlich notwendigen Änderungen. Es wird demnach bei einem Bürgerentscheid weiterhin nur einen Brief aus dem Rathaus geben, der neben Wahlbenachrichtigung und Informationsheft auch die Briefwahlunterlagen beinhalten wird.


Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Goch steht unter anderem eine von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. Die bisherige Fassung der Satzung ist knapp 19 Jahre alt und sollte überarbeitet werden, denn sie orientiert sich an der Kommunalwahlordnung für das Land NRW. Hier hat es in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben, die nun eingearbeitet werden. Zum Beispiel der Zeitpunkt, an dem das Verzeichnis der abstimmungsberechtigten Personen aufgebaut werden muss, wird angepasst. Da nicht auszuschließen ist, dass es in diesem Jahr in Goch zu einem Bürgerentscheid kommt, möchte die Verwaltung rechtzeitig alle vorbereitenden Schritte einleiten.

Dazu gehört ebenso der Vorschlag zu einer Änderung des Abstimmungsvorgangs. Er soll an die bekannten Abläufe von zum Beispiel Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl angeglichen werden. Bürgerinnen und Bürger sind es gewohnt, vor der Wahl ihre Wahlbenachrichtigungen zu erhalten um dann zu entscheiden, womöglich per Briefwahl abzustimmen und dazu die notwendigen Unterlagen anzufordern. Genau so soll es künftig auch bei Bürgerentscheiden sein. Zudem will die Stadt Goch 7 Tage vor dem Datum eines Bürgerentscheides ein Briefwahllokal im Rathaus einrichten. Dort kann dann unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung direkt abgestimmt werden, wie bei anderen Wahlen auch. Alternativ können die Abstimmungsunterlagen ausgefüllt natürlich auch wieder per Post zurückgeschickt werden.

Stadt möchte mehr Rechtssicherheit erreichen

Derzeit sieht die Satzung vor, dass die Bürger bei einem Bürgerentscheid einmalig Post bekommen: In dem Brief befinden sich die Wahlbenachrichtigung, ein Infoheft mit allen Fakten zum Bürgerentscheid (das es auch künftig geben wird) sowie der Stimmzettel mit Rückumschlag. Es würden also gleichzeitig an alle abstimmungsberechtigten Personen unaufgefordert und unangefordert Stimmzettel verschickt werden. Dass dies bei Wahlen für politische Gremien niemals so gehandhabt werden würde, steht aus Gründen der Manipulationssicherheit außer Frage. Und genau diese Rechtssicherheit möchte die Verwaltung auch bei Bürgerentscheiden erreichen.

Ob die Satzung in der vorgeschlagenen Form geändert wird, entscheidet der Rat der Stadt Goch in seiner Sitzung am 18. Januar 2024. Alle Informationen zu dieser Sitzung sowie die Beschlussdrucksache mit weiteren Erläuterungen, auch zu den aufgrund der Kommunalwahlordnung vorgeschlagenen Änderungen, sind im Internet https://ris.goch.de aufgeführt.

CDU Goch: „Ein ungeheuerlicher Vorgang“

Bürgermeister Ulrich Knickrehm will die Satzung zu Bürgerentscheiden ändern. Die Gocher CDU übt massive Kritik, weil die Satzungsänderung die Bürgerbeteiligung in Goch erheblich erschwert.

Wenn es nach dem Willen von Bürgermeister Ulrich Knickrehm geht, so soll die Satzung der Stadt Goch zur Durchführung von Bürgerentscheiden jetzt geändert werden. Dies geht aus einer Beschlussdrucksache hervor, die den Gocher Ratsfraktionen Ende vergangener Woche vorgelegt wurde. Bürgermeister Knickrehm will die Satzungsänderung bereits in der kommenden Woche am 18. Januar 2024 vom Gocher Stadtrat in einer außerordentlichen Sitzung beschließen lassen und begründet die Satzungsänderung mit notwendigen Anpassungen an das aktuelle Kommunalwahlgesetz.

Das Pikante daran ist jedoch, dass die Satzungsänderung weit über das erforderliche Maß hinaus geht. So sollen die wahlberechtigten Gocher Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen bei künftigen Bürgerentscheiden nicht mehr postalisch zusammen mit der Wahlbenachrichtigung erhalten. Stattdessen will die Gocher Stadtverwaltung, dass künftig die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einem ersten Schritt zunächst nur eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Jeder wahlberechtigte Bürger muss dann in einem zweiten Schritt nochmals selbst aktiv werden und die Wahlunterlagen entweder bei der Gocher Stadtverwaltung anfordern oder die Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen, um abstimmen zu können.

Nach Auffassung von Stefan Rouenhoff, Vorsitzender des CDU Stadtverbandes Goch, und Christian Janßen, Vorsitzender des CDU Ortsverbandes Kessel, ist dies gerade auch mit Blick auf den anstehenden Bürgerentscheid zur Niers-Kendel-Schule ein ungeheuerlicher Vorgang. Denn mit der geplanten Einführung eines zweistufigen Verfahrens bei Bürgerentscheiden in Goch wird die Bürgerbeteiligung deutlich erschwert.

„Das Vorhaben von Ulrich Knickrehm sendet ein fatales Signal in die Gocher Bürgerschaft. Es entsteht unweigerlich der Eindruck, dass im Gocher Rathaus eine hohe Wahlbeteiligung beim anstehenden Bürgerentscheid zur Niers-Kendel-Schule ausdrücklich nicht erwünscht ist. Damit befeuert der Bürgermeister des Bürgerforums Goch – BfG – die Politikverdrossenheit in unserer Stadt“, so Janßen.

Auch Rouenhoff findet deutliche Worte: „Die Stadtverwaltung wirft Nebelkerzen, wenn sie argumentiert, dass die Gocher Satzung zu Bürgerentscheiden an das aktuelle Kommunalwahlrecht angepasst werden müsse. Denn sie verschleiert mit ihrer Argumentation, dass sie auch Anpassungen durchdrücken will, die nach dem aktuellen Kommunalwahlrecht nicht erforderlich sind, aber die Bürgerbeteiligung deutlich erschweren. Das ist völlig inakzeptabel. Mehr und mehr Kommunen in Nordrhein-Westfalen gehen dazu über, die Bürgerbeteiligung bei Bürgerentscheiden zu erleichtern – die Briefwahlunterlagen postalisch zusammen mit der Wahlbenachrichtigung an die stimmberechtigten Bürger zu versenden. In Goch soll nun das glatte Gegenteil geschehen. Das stimmt uns als Gocher CDU sehr nachdenklich und traurig. Was wir in unserer Stadt brauchen, ist mehr Basisdemokratie und nicht weniger davon. Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis auch bei den BfG-Ratsmitgliedern durchsetzt und das Bürgerforum Goch sowie die anderen Ratsfraktionen in der anstehenden Ratssitzung nicht für weniger Basisdemokratie stimmen werden.“

SPD: Bürgermeister setzt völlig falsches Zeichen!

Bürgerentscheide sind rechtlich bindend für die Gemeinde und stellen eine von der SPD ausdrücklich gewünschte Form der direkten Demokratie dar. Bei diesen Bürgerentscheiden ist eine Abstimmung ausdrücklich nur per Briefwahl möglich. Dies sei ohnehin bereits eine Hürde.

Nach der aktuellen Fassung der Satzung der Stadt Goch werden bei einem Bürgerentscheid nun bereits die Wahlunterlagen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung übersendet. Die Wählerinnen und Wähler müssen somit lediglich noch ihren Stimmzettel ausfüllen und abgeben. Die Verwaltung schlägt nun vor, dass ein unnötiger zweiter Schritt eingeführt wird. Statt direkt die Wahlunterlagen zu erhalten, sollen in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen anfordern. Das Ergebnis ist aus Sicht der SPD Vorsitzenden Andrea Steinmeier klar: „Auf diesem Wege senken wir aktiv die Wahlbeteiligung dieses Instruments.“

Jutta Seven, Fraktionsvorsitzende stellt fest: „Der im Vorfeld nicht besprochene Vorschlag kommt komplett zur falschen Zeit. Im laufenden Verfahren die Satzung zu ändern sendet ein falsches Signal. Derzeit werden Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, bei dem bereits über 2.600 Unterschriften vorliegen. Es ist klar, dass es in Sachen Schule Kessel – Asperden zum Bürgerentscheid kommen wird. Völlig unnötigerweise wird der Eindruck erzeugt man wünsche sich eine möglichst geringe Wahlbeteiligung.“

Die SPD lehnt den Vorschlag der Verwaltung dementsprechend ab. SPD Vorsitzender Frank Thon stellt fest: „Klares Ziel der SPD ist die Ausweitung direkter Bürgerbeteiligung. Dafür stehen wir mit unseren Programmen seit vielen Jahren. Wir sind nicht einer Meinung mit der Kesseler Bürgerinitiative, sondern präferieren einen zentralen Schulneubau. Das eine hat allerdings nichts mit dem anderen zu tun.“

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