Zufahrt zur Deponie (Foto: Christian Voigt/LokalKlick)
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Duisburg/Moers. Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf am 5. August die Genehmigung zur Errichtung einer Bauschuttdeponie erteilt hat, hat der Umweltverband eine gründliche Prüfung durch Juristen und Umweltexperten auf den Weg gebracht. Die Frist zur Einsichtnahme endet nun und es verbleiben vier Wochen, um juristische Schritte gegen das Projekt einzuleiten. Ob es dazu kommt, wollen die Umweltschützer am Freitag, dem 30. August um 18.00 Uhr öffentlich mitteilen und laden Interessierte zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet in unmittelbarer Nähe der Halde im Löttershof, Grafschafter Straße 162, 47199 Duisburg statt.

Die vielfältigen und massiven Bedenken und hier ganz besonders die Gefährdung des Grundwassers wurden vom BUND schon mehrfach vorgetragen. Die Prüfung durch Umweltexpert*innen und einem Fachjuristen nimmt dem entsprechend die Grundwassergefährdung besonders in den Blick. Ebenso werden die Auswirkungen für die Bevölkerung in Duisburg und Moers beispielsweise durch den Anlieferverkehr, durch Lärm, Erschütterungen und Abwehungen gezielt geprüft. Da die Genehmigung der Bezirksregierung zu all diesen Punkten zahlreiche Aussagen trifft und Auflagen ausgesprochen hat, zieht sich diese Prüfung unerwartet lang hin. Tatsächlich arbeiten die Expert*innen im Hintergrund noch auf Hochtouren. Aber der BUND wird bis zum 30. August eine belastbare Aussage haben, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Hierzu Michael Zerkübel vom BUND Moers: „Vieles, was wir gelesen haben, bestätigt uns in unserer Auffassung und lässt Zweifel aufkommen, ob die Genehmigung vor Gericht Bestand haben kann. Deshalb bleiben wir bei unserer Ablehnung der Deponie. Aber wir müssen auch ganz sicher gehen, um nicht in ein aussichtsloses juristisches Abenteuer verwickelt zu werden. Das sind wir unseren Mitgliedern und Spender*innen schuldig.“

Bestätigt fühlen sie sich in ihrer Ansicht, dass Umweltschutz und die Interessen der Bürger im Umfeld einmal mehr wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden sollen. Damit sehen sie sich nach wie vor auf der gleichen Linie, wie viel andere Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft und der Politik, die ihrerseits die Ablehnung in den letzten Tagen bekräftigt haben.

Kerstin Ciesla, BUND Duisburg ergänzt: „Leider scheinen politische Argumente nicht mehr wirklich zu greifen und jetzt kann das Vorhaben nur noch vor Gericht verhindert werden. Klageberechtigt sind die Städte Duisburg und Moers, unmittelbar Betroffene sowie anerkannte Umweltschutzverbände wie der BUND. Wir hoffen, als BUND, die dafür erforderlichen Wege und Mittel für eine Klage zu finden.“

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