Für den nördlichen Teil des geplanten Gewerbegebietes (s. Markierung) wurde der Bebauungsplan beschlossen. Für das südliche Dreieck zwischen B57 und Bahntrasse wird ein eigener Bebauungsplan mit der Nr. 808/W aufgestellt (Foto: © Stadt MG)
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Mönchengladbach. Mischgebiet mit Wohnanteilen an Broicher Straße – Klare Vorgaben für zulässige Gewerbenutzung

In Rheindahlen kann das geplante Misch- und Gewerbegebiet südlich der Broicher Straße wie geplant entstehen. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung Anfang April den Bebauungsplan Nr. 799/W beschlossen. Auf dem Areal der ehemaligen Baumwoll- und Zellspinnerei „W. Dilthey & Co.“ sollen vorwiegend Gewerbeflachen für mittelständische Handwerks- und Produktionsbetriebe entstehen. Angrenzend an die Broicher Straße sieht der Bebauungsplan ein Mischgebiet aus Wohnen, Büronutzung und weiteren Dienstleistungen vor. Auch eine Kindertagesstätte ist im Plan enthalten. Städtebaulich ergibt sich so ein passender Übergang zum Siedlungsbereich nördlich der Broicher Straße.

Zeitgleich mit dem Bebauungsplan stimmte der Rat der erforderlichen Anpassung des Flächennutzungsplans zu. Sobald die Bezirksregierung Düsseldorf grünes Licht für diese Änderung gibt, ist der B-Plan rechtswirksam. Die Grundstücke im Plangebiet finden sich überwiegend im Besitz eines privaten Investors. Die ehemaligen Fabrikhallen und Nebengebäude entlang der Broicher Straße hat dieser bereits abreißen lassen. Lediglich das ehemalige Direktorenhaus und ein kleineres Hallengebäude bleiben erhalten. Eine Erschließungsstraße wurde bereits hergestellt.

„Das Gewerbegebiet steht in den Startlöchern. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir mit dem Bebauungsplan nun die notwendige Planungs- und Rechtsicherheit für die privaten Investoren geschaffen haben, die hier ihre Unternehmen ansiedeln wollen“, freut sich Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin. „Gleichzeitig stellen wir damit sicher, dass unser städtebauliches Konzept umgesetzt wird und wir Fehlentwicklungen verhindern“, sagt Dr. Bonin weiter. So wird im Bebauungsplan etwa die Ansiedlung von Tankstellen, Bordellen, sowie von verkehrsträchtigen Speditionen und Logistikbetrieben ausgeschlossen. Auch Einzelhandel ist nicht vorgesehen, um Rheindahlen-Mitte als Nahversorgungszentrum keine Konkurrenz zu machen.

Das ehemalige Dilthey-Gelände bildet den nördlichen Teil des vorgesehenen Gewerbegebiets, das sich im Bereich zwischen Broicher Straße, B57 und Bahntrasse erstrecken soll. Mit dem Bebauungsplan Nr. 799/W wurde nun Baurecht für diesen nördlichen Teilbereich geschaffen, der neben dem Dilthey-Areal einige wenige landwirtschaftliche Flächen umfasst. Die südliche Hälfte des zukünftigen Gewerbegebiets umfasst weitere landwirtschaftlich genutzte Bereiche und eine bestehende Gewerbefläche an den Bahngleisen. Für den südlichen Bereich wird ein eigener Bebauungsplan mit der Nr. 808/W aufgestellt.

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