Thomas Boos (Bereichsdirektor Vorstandsstab und Personal, in der Funktion des Vorstandes der Stiftung Oberhausener Bürger) und Stefan Wagner (Direktor des Private Banking, verantwortlich für den Bereich Testamentsvollstreckungen) (Foto: privat)
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Oberhausen. Testamentarische Stiftung in Verwaltung der Stadtsparkasse Oberhausen

Seit März 2022 gehört eine neue Stiftung zur Stiftungsinitiative der Stadtsparkasse Oberhausen. Kürzlich wurde die „Hans-Wilhelm Kind-Stiftung“ errichtet – die 9. testamentarische Stiftung von Privatpersonen in Verwaltung der Stadtsparkasse Oberhausen. Es handelt sich um eine treuhänderische Stiftung in Trägerschaft der „Stiftung Oberhausener Bürger“.

Der im Jahr 2021 verstorbene Hans-Wilhelm Kind war Kunde der Stadtsparkasse Oberhausen. Er hatte keine gesetzlichen Erben und verfolgte das Ziel, sein Vermögen auf Dauer zu erhalten und gleichzeitig Gutes zu tun. Zur Umsetzung seines letzten Willens hat er die Stadtsparkasse Oberhausen als seine Testamentsvollstreckerin benannt und verfügt, dass nach seinem Ableben eine Stiftung mit seinem Namen errichtet werden soll.

Zweck der „Hans-Wilhelm Kind-Stiftung“ ist die Unterstützung der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Insbesondere soll medizinische Einzelfallhilfe für kranke und verletzte Kinder, denen in ihrer Heimat nicht geholfen werden kann, geleistet werden. Außerdem sollen Hilfsprojekte in Kriegs- und Krisengebieten vor Ort unterstützt werden – hauptsächlich soll die alle Zwecke erfüllende Initiative „Aktion Friedensdorf e.V.“ gefördert werden.

Als Stiftungsvermögen übereignete Hans-Wilhelm Kind der „Stiftung Oberhausener Bürger“ rund 800.000,00 € mit der Auflage, das Geld zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden sowie das Stiftungsvermögen in seinem Wert zu erhalten.

Kürzlich fanden sich Thomas Boos (Bereichsdirektor Vorstandsstab und Personal, in der Funktion des Vorstandes der Stiftung Oberhausener Bürger) und Stefan Wagner (Direktor des Private Banking, verantwortlich für den Bereich Testamentsvollstreckungen) zusammen, um das Stiftungsgeschäft mit Treuhandvertrag zu unterzeichnen.

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