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Dormagen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Anfang Februar beschlossen, das Förderprogramm für Photovoltaikanlagen fortzuführen. Damit können seit Anfang März wieder finanzielle Mittel bei der Stadt Dormagen beantragt werden. Es stehen 86.000 Euro aus der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des Landes NRW zur Verfügung. Die komplette Summe soll an interessierte Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp – für Anlagen bis einschließlich 1 kWp: pauschal 100 Euro, für Anlagen größer 1 bis 5 kWp: pauschal 350 Euro, für Anlagen größer 5 bis 10 kWp: pauschal 650 Euro und für Anlagen größer 10 bis 30 kWp: pauschal 1.000 Euro. Förderungsfähig sind bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme.

Weiterhin gefördert wird auch eine Fassaden- oder Dachbegrünung. Eine Dachbegrünung wird bei erfolgreicher Bewilligung mit maximal 15 Euro pro Quadratmeter gestalteter Fläche gefördert.  Pro Maßnahme sind maximal 1.500 Euro Förderung möglich, jedoch generell maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme. Bei einer Fassadenbegrünung werden maximal 500 Euro pro Maßnahme gefördert. Auch hier gilt jedoch grundsätzlich: Maximal können 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme gefördert werden.

Alle wichtigen Informationen und Bedingungen zum Förderprogramm sind unter www.dormagen.de/foerderprogramm zu finden.

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