Duisburg/Moers. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt. In ihrer Gesamtstellungnahme zum Erörterungsverfahren lehnt die Stadt Duisburg dies ab.
Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 5. bis einschließlich 19. August 2024 bei der Stadt Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in Duisburg-Mitte zur Einsicht aus.
Möglich ist dies während der Dienststunden
– montags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter (0203) 283 6426
– dienstags von 8:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
– mittwochs von 8:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
– donnerstags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter (0203) 283 6426
– freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr.
Interessierte werden gebeten sich bei der Pförtnerloge im Stadthaus anzumelden.
Der Bekanntmachungstext, der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können innerhalb des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services – Offenlagen“ eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraums können der Bekanntmachungstext, der Planfeststellungsbeschluss und die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu veröffentlichenden Planunterlagen auch über das UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
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